JuLeiCa
Die JuLeiCa ist bundesweit seit Anfang 1999 als offizielle Nachfolgerin des Jugendleiterausweises durch eine Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden eingeführt worden.
Wer bekommt die JuLeiCa?
- Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Jugendverband, Jugendring etc.) oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (z. B. Kommunale Jugendarbeit) tätig sind
- Jugendleiter, die eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben, um sich für ihre Tätigkeit zu qualifizieren, oder langjährig ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind
- Jugendleiter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Eltern erforderlich
Zweck:
- Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten
- Legitimation gegenüber Behörden, Beratungsstellen, Polizei
- Nachweis für die Berechtigung der Inanspruchnahme von Vergünstigungen
Wie und wo kann man die Juleica bekommen?
- online unter www.juleica.de
- Juleica-Arbeitshilfe
Wie lange ist die JuLeiCa gültig?
- Die Jugendleiter/innen-Card ist höchstens 3 Jahre gültig. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist eine neue Card zu beantragen
- Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist die Card zurückzugeben
Vergünstigungen und weitere Infos:
- Eine Gesamtübersicht über die bundesweiten Vergünstigungen gibt es auf der Internetseite www.juleica.de
Vergünstigungen in Main-Spessart:
- In Verbindung mit der Ehrenamtskarte
Ehrenamtskarte des Landkreises:
- Juleica-Inhaber erhalten bei Vorlage der Juleica im Landratsamt Main-Spessart die Bayer. Ehrenamtskarte ausgestellt.
Infos unter: www.main-spessart.de