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Zuschüsse

Jugendarbeit kostet Zeit, Engagement, Energie und Geld.

Zumindest bei letztem greifen wir euch gerne unter die Arme! Ihr benötigt eine finanzielle Förderung für Freizeiten, Bildungsmaßnahmen, Arbeitsmaterial oder die Renovierung von Jugendheimen bzw. Räumen? Wir unterstützen euch bei diversen Belangen. Im Folgenden erfahrt ihr, wofür ihr Zuschüsse beantragen könnt. Keine Sorge, es ist gar nicht so kompliziert.

Unser Zuschusskatalog

Dem Kreisjugendring Main-Spessart wurden – als Körperschaft des öffentlichen Rechts – Aufgaben der Jugendhilfe vom Staat übertragen. Dies bedeutet einerseits, dass wir in unseren Entscheidungen frei und unabhängig von politischen Entscheidungsträgern sind und lediglich in eurem Interesse, also dem Interesse von Kinder und Jugendlichen, agieren können. Andererseits haben wir auch die Verpflichtung, die Jugendarbeit in Main-Spessart inhaltlich und finanziell zu unterstützen. Für diese Aufgaben erhalten wir vom Landkreis Main-Spessart jährlich jeweils einen fixen Betrag. Welche Aktivitäten und Aktionen unter welchen Voraussetzungen von uns gefördert werden können, ist in unserem Zuschusskatalog festgelegt.

Die Zuschüsse

Hier findet Ihr eine Übersicht der einzelnen Zuschussmöglichkeiten, mit Titel, einer kurzen Beschreibung und den jeweiligen Formularen. Die ausführlichen Details zur Antragsstellung findet ihr in unseren Zuschussrichtlinien & Zuschusstiteln für die Jugendarbeit im Landkreis Main-Spessart.

  • icon Förderung der Jugendbildung - Offene Bildungsarbeit & Persönlichkeitsbildung (400/7010)

    Was wird gefördert?

    • Jugendbildungsveranstaltungen im Rahmen der offenen Bildungsarbeit, die zur Persönlichkeitsbildung beitragen (z.B. Seminare über z.B. politische Fragen, gesellschaftliche Probleme, musische Bildung)

    Bedingungen:

    • Mindestens 10 Teilnehmer:innen
    • Mindestdauer bei Kompaktveranstaltungen: 6 Stunden (je 60 Minuten) pro Tag
    • Mindestanzahl Veranstaltungsreihen: 3 Einheiten innerhalb von 8 Wochen, Mindestdauer je Veranstaltung 2 Stunden (je 60 Minuten)

    Antragsfrist:

    • Spätestens 8 Wochen nach Durchführung

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • max. 50 % der Gesamtkosten (Saalmiete, Honorare & Fahrtkosten der Referent:innen), abzüglich der von anderen Stellen gewährten Zuschüsse
    • pro Kalenderjahr für örtliche Gruppen max. 500 €
    • pro Kalenderjahr für überörtliche Verbände max. 1500 €

    Erforderliche Unterlagen:

    • Zuschussantrag
    • Ausschreibung
    • Teilnehmerliste mit Altersangabe (höchstens 26 Jahre)
    • Protokoll über die Maßnahme
    • Nachweis über ausgezahlte Beträge (quittierte Belege, Kopie vom Kontoauszug)
  • icon Förderung der Jugendbildung - Teilnahme an einer Jugendleiteraus- und -fortbildung (400/7010)

    Was wird gefördert?

    • Teilnahme an Lehrgängen der Verbände und anerkannter Träger freier Jugendhilfe
    • nicht bezuschusst werden: Übungsleiter- und -fachscheine

    Bedingungen:

    • Dauer: mind. 6 Stunden (á 60 Minuten) pro Tag.
    • Mindestalter 15 Jahre (keine Altersbegrenzung nach oben)

    Antragsfrist:

    • Spätestens 8 Wochen nach Durchführung

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • bis zu 70 % der Selbstkosten des Jugendleiters (z.B. Fahrtkosten, Kursgebühren, Literatur)
    • abzüglich der von anderen Stellen gewährten Zuschüsse

    Erforderliche Unterlagen:

    • Zuschussantrag
    • Ausschreibung des Kurses
    • Bestätigung der Teilnahme und Lehrgangsthematik
    • Ausgabenbelege (Fahrtkosten, Kursgebühren, etc.)
    • Nachweis über ausgezahlte Beträge (quittierte Belege, Kopie vom Kontoauszug)
  • icon Förderung der Jugendbildung - Durchführung von Jugendleiteraus- und -fortbildung (400/7010)

    Was wird gefördert?

    • Durchführung von Jugendleiterlehrgängen für Jugendleiter:innen und Nachwuchskräfte
    • von euch veranstaltete Bildungsmaßnahmen für die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen (z.B. Erste-Hilfe-Kurs, Präventionsschulungen, usw.)

    Bedingungen:

    • Mindestens 6 Teilnehmer:innen
    • Mindestalter: 15 Jahre
    • Mindestdauer bei Kompaktveranstaltungen: 6 Stunden (je 60 Minuten) pro Tag
    • Mindestanzahl bei Seminarreihen: 4 Einheiten innerhalb von 4 Wochen, Mindestdauer je Veranstaltung 2 Stunden (je 60 Minuten)

    Antragsfrist:

    • Spätestens 8 Wochen nach Durchführung bzw. nach der letzten Veranstaltungseinheit

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • bis zu 70 % der Gesamtkosten des Veranstalters; abzüglich der von anderen Stellen gewährten Zuschüsse
    • bei Kompaktveranstaltungen, z.B. Saalmiete, Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten der Teilnehmer:innen, Honorar und Fahrtkosten der Referent:innen
    • bei Seminarreihen: Saalmiete, Honorar und Fahrtkosten der Referent:innen

    Erforderliche Unterlagen:

    • Zuschussantrag
    • Ausschreibung
    • Nachweis der Lehrgangsthematik (Protokoll)
    • Teilnehmerliste mit Altersangabe 
    • Nachweis über ausgezahlte Beträge (quittierte Belege, Kopie vom Kontoauszug)
  • icon Förderung internationaler Jugendbegegnung im Ausland (400/7020)

    Was wird gefördert?

    • Zusammenkünfte/Treffen der Jugendgruppen mit ausländischen Partnergruppen in deren Heimatland

    Bedingungen:

    • Mindestdauer 3 Tage (An- und Abreise gelten als 1 Tag)

    Antragsfrist:

    • Spätestens 8 Wochen nach Durchführung

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • 7 € pro Tag & Teilnehmer (Höchstsatz: 119,00 €)
    • 10 € pro Tag für Betreuer/Juleicha-Inhaber (Höchstsatz: 170,00 €)

    Erforderliche Unterlagen:

  • icon Förderung der Renovierung und Ausstattung örtlicher Einrichtungen der Jugendarbeit (400/7040)

    Was wird gefördert?

    • Einrichtungsgegenstände eines Jugendraumes
    • Material für Renovierungsarbeiten bei Eigenleistung oder Fremdleistung
    • nicht gefördert werden Lohnkosten 

    Bedingungen:

    • Anschaffungen müssen im Eigentum der Gruppe bzw. des Vereins bleiben
    • bei landkreisübergreifenden Verbänden müssen die Jugendräume im Landkreis Main-Spessart sein

    Antragsfrist:

    • Rechnungen bis 31. Oktober müssen bis zum 30. November eingereicht werden
    • Rechnungen vom 01. November bis 31. Dezember müssen bis zum 31. Januar des folge Jahres beantragt werden

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • bis zu 40 % der Materialkosten
    • jährlich höchstens 1500 € pro Jugendeinrichtung 

    Erforderliche Unterlagen:

    • Zuschussantrag
    • Beschreibung der Renovierungsmaßnahme
    • Bestandspläne oder Planskizzen/Bilder
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Belege/Rechnungen
    • Nachweis über ausgezahlte Beträge (quittierte Belege, Kopie vom Kontoauszug)
    • Fotos von Renovierungs-/Umbaumaßnahmen
  • icon Förderung von Geräten, Materialien und Fachliteratur zur pädagogischen Arbeit (400/7050)

    Was wird gefördert?

    • Mittel zur musischen Bildung
    • Werkzeuge 
    • Geräte
    • Liederbücher (keine Einzelnoten-Blätter)
    • Zeltlagermaterial (einschließlich Reparaturkosten)
    • Jugendsport und -spielgeräte (keine Tischtennisplatten, Sporttore, jede Art von Bällen)
    • einheitliche Jugendkleidung (keine Trainingsanzüge, liturgische Kleidung, Schutzkleidung, Kostüme für Show- und Tanzgruppen)
    • Fachliteratur (kein Fach- oder Verbandszeitschriften und Mitteilungsblätter)

    Bedingungen:

    • Antragssteller: Hauptverein bzw. Organisation 
    • Anschaffungen müssen im Eigentum der Gruppe/Verein bleiben

    Antragsfrist:

    • Rechnungen bis 31. Oktober müssen bis zum 30. November eingereicht werden
    • Rechnungen vom 01. November bis 31. Dezember müssen bis zum 31. Januar des folge Jahres beantragt werden

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • bis zu 40 % des Anschaffungspreises
    • jährlich höchstens 1500 € pro Gruppe/Verein 

    Erforderliche Unterlagen:

    • Zuschussantrag
    • Rechnungen
    • Nachweis über ausgezahlte Beträge (quittierte Belege, Kopie vom Kontoauszug)
    • Nachweis, z.B. Foto bei einheitlicher Jugendkleidung
  • icon Förderung besonderer Maßnahmen - Projektarbeit/Aktivitäten (400/7070)

    Was wird gefördert?

    • Maßnahmen, die nach Art und Umfang richtungsweisend in der Jugendarbeit sind Modellcharakter haben oder einen Versuch in der Jugendarbeit darstellen, z.B. Freizeiten mit Menschen mit Behinderung
    • Maßnahmen, die einmalig oder zeitlich befristet sind und sich von der typischen Verbandsarbeit abheben, z.B. Jugendtage

    Bedingungen:

    • Vorantrag notwendig 
    • Vor Beginn der Maßnahme KJR-Vorstandsbeschluss erforderlich

    Antragsfrist:

    • spätestens 8 Wochen nach der Durchführung

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • 4,00 € je Teilnehmer/in einmal jährlich (Altersobergrenze gilt hier nicht!)
    • individuelle Berechnung - im Vorfeld Rücksprache erforderlich

    Erforderliche Unterlagen:

  • icon Förderung von Tagesfahrten mit besonderem Erlebnischarakter (400/7080)

    Was wird gefördert?

    • Tagesfahrten mit besonderem Erlebnischarakter (z.B. Klettergartenausflüge, Freizeitparkbesuche, Kanutouren, Wasserskifahren, usw.)
    • nicht gefördert werden rein verbandsspezifische oder rein touristische Maßnahmen

    Bedingungen:

    • Mindestdauer 7 Stunden (ohne Fahrt)

    Antragsfrist:

    • Spätestens 8 Wochen nach Durchführung

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • 7 € pro Tag & Teilnehmer
    • 10 € pro Tag für Betreuer/Juleica-Inhaber
    • pro Maßnahme max. 800 €

    Erforderliche Unterlagen:

  • icon Förderung von Freizeitmaßnahmen im In- und Ausland (400/7080)

    Was wird gefördert?

    • Freizeitmaßnahmen (z.B. Ferienfahrten, Zeltlager, politische Bildungsfahrten, usw.)
    • nicht gefördert werden rein verbandsspezifische oder rein touristische Maßnahmen

    Bedingungen:

    • min. 2 Tage, wobei An- und Abreisetag als 1 Tag gelten

    Antragsfrist:

    • Spätestens 8 Wochen nach Durchführung

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • 7 € pro Tag & Teilnehmer
    • 10 € pro Tag für Juleica-Inhaber
    • pro Maßnahme max. 2500 €

    Erforderliche Unterlagen:

  • icon Förderung von Ferienprogrammen in den Gemeinden/Städten (400/7090)

    Was wird gefördert?

    • Maßnahmen in den Bayerischen Schulferien (ab dem 1. bis zum letzten Ferientag)

    Bedingungen:

    • Ausschreibung mit dem Zusatz “gefördert durch Kreisjugendring Main-Spessart” oder “in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Main-Spessart”
    • Angabe der ungefähren Programmstunden (mind. 2,5 h / pro Tag)
    • Angabe der geplanten Betreuer (mind. 1 Betreuer pro 6 Kinder/Jugendliche)
    • Gemeinde muss mind. 70 % der Kosten für Betreuer übernehmen

    Antragsfrist:

    • schriftliche Anmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Ferienbeginn per Mail
    • Bezuschussung bis spätestens 8 Wochen nach der letzten Veranstaltung

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    • 10, 00 € pro Betreuer bei Maßnahmen unter 6 Stunden (von diesen Kosten muss die Gemeinde 75 % = 7,50 € pro Tag übernehmen)
    • 20,00 € pro Betreuer bei Tagesmaßnahmen (von diesen Kosten muss die Gemeinde 70 % = 15,00 € pro Tag übernehmen)

    Erforderliche Unterlagen:

Wie, das war's schon?

Nein, keine Sorge. Unsere Kooperationspartner, der BezJR und/oder BJR halten weitere Zuschussmöglichkeiten für euch bereit. Beide bieten weitere Fördermöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen der Jugendarbeit. Schaut vorbei, welche Förderungen ihr euch noch sichern könnt!

Noch Fragen? - Wir sind für euch da!

Stressfrei Zuschussanträge stellen? Ja, das geht!  

Bei unseren Zuschuss-Seminaren erklären wir euch die Antragstellung von A bis Z! Falls wieder ein Termin ansteht, findet ihr diesen hier auf der Webseite und wir verkünden es in unserem Newsletter oder auf unseren Social Media Kanälen Facebook und Instagram.

Solltet Ihr in der Zwischenzeit dringend Infos zu den Zuschüssen benötigen oder einfach ein eigenes Seminar für Euren Verband veranstalten wollen, dann wendet euch einfach an die Geschäftsstelle.

Wir helfen Euch gerne weiter und vereinbaren gerne einen extra Termin mit Euch!