Mitglieder & Partner
Mitgliedsorganisationen
Ein Verein ist immer nur so gut wie seine Mitglieder. Deshalb sind wir froh, sie euch an dieser Stelle alle vorstellen zu dürfen: Entdeckt alle Jugendorganisationen, die im Kreisjugendring Main-Spessart Mitglied sind. Bei Klick auf das Logo erfahrt ihr mehr über die jeweilige Jugendgruppe und gelangt direkt zur website der Organisation.
Mitglied werden
Ihr seid eine Gruppe von jungen Leuten oder die Jugendabteilung eines Vereins, die Aktionen im Sinne der Jugendarbeit durchführt, und wollt euch dem Kreisjugendring Main-Spessart anschließen? Dann seid ihr hier richtig!
Hier erfahrt ihr, wer bei uns Mitglied werden kann und wie das Aufnahmeverfahren abläuft:
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Mitgliedschaft & Mitbestimmung
Wer kann im KJR Mitglied werden?
- Im KJR können nur Jugendgemeinschaften aufgenommen werden, keine Erwachsenenvereine.
- Das Höchstalter der aktiven Mitglieder sollte deshalb 27 Jahre nicht überschreiten.
- Eine demokratische Willensbildung der Mitglieder, durch Stimm- und Wahlrecht, ab spätestens 14 Jahren, muss gewährleistet sein.
- Eigenverantwortliches Handeln und die Führung einer eigenen Jugendkasse muss sichergestellt sein (vgl. Jugendparagraph).
- Die Gruppe muss seit mindestens einem Jahr aktiv wesentliche Aufgaben der Jugendarbeit und diese durch eigene Aktivitäten (z.B. regelmäßige
- Gruppenstunden, Freizeitunternehmungen mit Spiel und Sport, etc.) nachweisen können.
- Die Jugendgemeinschaft muss parteipolitisch ungebunden sein.
- Gemeinnütziges Handeln muss die Basis aller Tätigkeiten der Jugendorganisation sein.
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Aufnahmeverfahren
Was müsst Ihr unternehmen, um Mitglied zu werden?
- Als erstes braucht ihr ein kurzes Aufnahmeschreiben der Jugendorganisation mit Erklärungen, dass ihr die Satzung des Bayerischen Jugendrings anerkennt und die Bereitschaft zur Mit- und Zusammenarbeit besteht.
- Dann solltet ihr einen aussagekräftiger Steckbrief über eure Jugendorganisation beifügen. Erklärt, wie euer Verband aufgebaut und organisiert ist, mit Fotos, Zeitungsberichten, Veröffentlichungen, etc.
- Weiterhin braucht ihr eine unterschriebene und mit Datum versehene Jugendordnung oder Satzung eurer Jugendgemeinschaft (siehe Mustersatzung Jugendordnung vom BJR bzw. gibt es hierfür bei Vereinen oft eine Vorlage von euerer Landesebene).
- Wenn ihr einem Verein/Verbands mit Erwachsenen angehört, brauchen wir auch dessen aktuelle Satzung (mit Jugendparagraph).
- Bei eingetragenen Vereinen brauchen wir einen Auszug aus dem Vereinsregister.
Wenn ihr das alles bei uns im KJR abgegeben habt, dann wird in der nächsten Vollversammlung des KJR darüber abgestimmt und der Antrag an den BJR weiterleitet, der dann wiederum die endgültige Aufnahme in den Bayerischen Jugendring beschließt. Ab da seid ihr dann ordentliches Mitglied mit Sitz und Stimm- und Wahlrecht und bekommt gleichzeitig auch die "öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII".